Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Mit einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ob die Vereinbarung schriftlich geschlossen werden muss und ob Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, lesen Sie in diesem Artikel.
HIER ZUM ARTIKEL ›Arbeitnehmer und Arbeitgeber können für die Dauer von mindestens 4 Monaten bis maximal 2 Jahren Bildungsteilzeit vereinbaren. Arbeitnehmer können so Ihre Arbeitszeit bei gleichzeitigem Bezug von Bildungsteilzeitgeld für Weiterbildungsmaßnahmen reduzieren.
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