Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Überstunden können in Österreich grundsätzlich bis zur Höchstarbeitszeit frei vereinbart werden. Liegen wichtige Gründe vor, darf der Arbeitnehmer Überstunden verweigern. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zeitausgleich oder einen Zuschlag von 50%.
HIER ZUM ARTIKEL ›In Österreich sind zehntausende Menschen als freie Dienstnehmer beschäftigt. Aber was ist ein freier Dienstvertrag und was unterscheidet ihn von anderen Arbeitnehmerverträgen?
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