Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Das Kind liegt krank im Bett und Sie müssen zur Arbeit? – Arbeitnehmer haben in diesem Fall einen Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung. Die Pflegefreistellung ist jedoch zeitlich begrenzt und darf nicht bei jeder Krankheit in Anspruch genommen werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ein Anspruch auf Krankengeld besteht dann, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zu Entgeltfortzahlung verpflichtet ist. Wie hoch ist der Anspruch? Gilt er auch für freie Dienstnehmer und geringfügig Beschäftigte?
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