Ob und unter welchen Umständen Mieter ihre Wohnung auf der beliebten Onlineplattform Airbnb vermieten dürfen, ist nach wie vor ein Dauerbrenner im Mietrecht. Dies ist nicht überraschend, da bei einer unzulässigen Kurzzeitvermietung der Vermieter dem Mieter kündigen kann. Zu dieser Frage hat der OGH nun weiter konkretisiert, wann eine solche Kündigung zulässig ist.
HIER ZUM ARTIKEL ›Zahlreiche Unternehmen, insbesondere Internet-Firmen wie Facebook, Google oder LinkedIn, verarbeiten persönliche Daten im großen Umfang. Das österreichische Datenschutzgesetz sieht die Möglichkeit vor, vom jeweiligen Unternehmen Auskunft über die verwendeten Informationen zu verlangen – die Unternehmen sind zur Auskunftserteilung verpflichtet und riskieren bei Weigerung empfindliche Strafen.
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