Notare und Rechtsanwälte werden häufig gleichgesetzt bzw. ist vielen nicht klar, worin sie sich unterscheiden. Sie können sich sowohl bei einem Rechtsanwalt als auch bei einem Notar rechtlichen Rat holen oder einen Vertrag erstellen lassen – beide Berufsgruppen erbringen daher rechtsberatende Dienstleistungen. Dennoch bestehen einige wesentliche Differenzen, die Sie kennen sollten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Horrorstrafen für Marktmissbrauch – Das Inkrafttreten der EU-Marktmissbrauchsverordnung bringt in Österreich zahlreiche praxisrelevante Änderungen. Ein Beitrag von Kapitalmarkt-Experte und Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling, Partner bei Müller Partner Rechtsanwälte.
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