Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Sie fühlen sich durch den Lärm der Nachbarn gestört? Ein allzu bekanntes Problem – doch wo sind die Grenzen und wie kann man dagegen vorgehen? Neben einer Anzeige bei der Polizei ist es möglich, eine Unterlassungsklage beim Bezirksgericht einzureichen. Auch Vermieter sind bei Lärmbelästigung in der Pflicht.
HIER ZUM ARTIKEL ›Seit der Einführung der Abfertigung Neu ergeben sich immer noch Fragen bezüglich der Bemessungsgrundlage, wann eine Auszahlung möglich ist usw. Daher soll dieser Artikel die wichtigsten Fragen beantworten und einen Überblick über die Unterschiede verschaffen.
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