Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Gegenstand einer jüngst ergangenen Entscheidung des LAG Baden Württemberg ist, dass eine sachgrundlose Befristung beim selben Arbeitgeber nur einmal möglich ist, egal wie lange eine etwaige Vorbeschäftigung zurückliegen mag. Diese Entscheidung widersetzt sich den Entscheidungen des BAG aus 2011, die nochmalige sachgrundlose Befristungen nach 3 Jahren zulassen.
Ein Anspruch auf Krankengeld besteht dann, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zu Entgeltfortzahlung verpflichtet ist. Wie hoch ist der Anspruch? Gilt er auch für freie Dienstnehmer und geringfügig Beschäftigte?
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