Versicherung zahlt nicht nach Sturmschaden? Gericht bestätigte volle Versicherungsleistung
HIER ZUM ARTIKEL ›Beinahe jeder Internetnutzer kommt im Laufe der Zeit mit geschützten Inhalten in Berührung. Ob es sich um ein Musikvideo auf youtube.com, einen Film auf der ehemaligen Kinoplattform kinox.to, ein heruntergeladenes Programm oder Spiel handelt, ist dabei grundsätzlich gleichbedeutend. Es handelt sich dabei stets um Inhalte, die unter dem Schutz des Urheberrechts stehen. Der Urheber dieser Inhalte hat das ausschließliche Recht, diese zu verkaufen, zu vervielfältigen oder etwa im Internet zur Verfügung zu stellen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Gelegentlich wird vom Vermieter bei Abschluss eines Mietvertrags die Zahlung einer Ablöse verlangt. „Schwarze Ablösen“ für den Abschluss des Mietvertrages sind bei den meisten Mietverträgen jedoch verboten. Für vom Vormieter geleistete Investitionen oder für zurückgelassene Möbel kann dagegen eine Zahlung des Mieters vereinbart werden.
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