Mag. Peter MAYERHOFER

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Mag. Peter MAYERHOFER ist spezialisiert auf Versicherungs­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Familien­recht | Scheidungs­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Bau­recht.
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Erfahrungsberichte zu Mag. Peter MAYERHOFER in 2700 Wiener Neustadt

Sehr schlechte Erfahrung gemacht

Müssen uns den bisherigen Bewertungen anschließen. Es erging uns leider ähnlich. Wir können den Rechtsanwalt daher NICHT weiterempfehlen.

R. W. am 21.02.2026
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Ohne Worte...

Fehlende Kommunikation + Infos + Beratung

Anonym86 am 26.04.2023
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Nicht empfehlenswert!

Hr Mag. Peter Mayerhofer hat für unsere Liegenschaft die Hausverwaltung durchgeführt. Unterlagen, Buchungen und dergleichen eine Katastrophe - Mag. Mayerhofer wurde mehrmals ersucht und gemahnt ordentlich und nachvollziehbar zu arbeiten, nach beendigung der Hasuverwaltung konnten keine kompletten Unterlagen an uns übergeben werden. Ein weiterer Hausverwalter musste die Unterlagen 3 Tage studieren um etwas Klarheit zu schaffen, leider waren Buchungen nicht mehr nachzuvollziehen wodurch auch der finale Kontostand der hausverwaltung nicht nachvollzogen werden konnte. Schriftlich hat Mag. Mayerhofer uns versichert uns schadlos zu halten............ leider hat Er die geforderte Nachzahlung nie an uns überwiesen. Wir haben damals versucht mit einem weiteren RA eine Anzeige bei der Kammer einzubringen. Dieser Mann hat mich sehr verärgert und mein Vertrauen in Rechtsanwälte in Österreich geschmälert.

123asdert am 14.02.2021
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Beim Nachbarn brannte es, blieb auf Schaden von rund € 2.500 sitzen

Beim Nachbarn hat es gebrannt und ich hatte einen Schaden von rund € 2.500 an meinem PKW, den keine Versicherung zahlen wollte.
Es galt zu beweisen, dass das Parken eines PKWs dem Betrieb zuzuordnen ist. Es gibt Fälle, bei denen hier der Betrieb bejaht wurde, bei anderen eben nicht, leider war das auch bei meinem der Fall.

Rückblickend hat man sich zu sehr auf das EKHG gestützt und außer Acht gelassen, wie dass die Versicherungssituation durch eine Fehlberatung zustande gekommen ist.

Trotz verlorenem Prozess fühlte ich mich bei diesem RA gut aufgehoben. Bei Gericht bekommt man ein Urteil. Dieses kann, muss aber nicht, gerecht sein.

user1255 am 11.02.2019
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