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Herzlich willkommen! Bei Paragon Advocacy beraten und vertreten wir spezialisiert insbesondere in allen Belangen rund um das Vertriebsrecht (inkl. Franchising), Wettbewerbsrecht, Marketing-/Werberecht, Marken- und Urheberrecht sowie Datenschutzrecht. Ebenso errichten und prüfen wir Verträge aller Art, insbesondere Lieferantenvereinbarungen, Einkaufsbedingungen, Kooperationsverträge, Lizenzvereinbarungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Bei Eingriffen in Ihre Persönlichkeitsrechte (z.B. Kreditschädigung) unterstützen wir Sie in der Verhinderung weiterer Eingriffe und der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Im Bedarfsfall kann auf ein umfangreiches Netzwerk an (internationalen) Kolleginnen und Kollegen sowie Experten und Expertinnen anderer Fachgebiete zurückgegriffen werden. We are also happy to advice you in English. Termine nach Vereinbarung. Kontaktieren Sie uns gerne unter +43 676 323 54 58 oder h.thum@paragon-advocacy.com. Vertriebsrecht: Wir beraten und vertreten Sie von der (auch grenzüberschreitenden) Expansion Ihres Unternehmens über die Perfektionierung Ihrer bestehenden Verträge mit Vertriebspartnern bis hin zur (nicht) einvernehmlichen Beendigung Ihrer Vertriebsverträge. Insbesondere fallen darunter: • Handelsvertreter und Unternehmer, Vertragshändler und Importeure (Handel, Kfz, Motorrad etc.), Franchisenehmer und Franchisegeber, Makler • Vorbereitung der Auflösung von Vertriebsverträgen • Erstellung praxisorientierter Vertriebsverträge und Kooperationsverträge • Geltendmachung und Abwehr nachvertraglicher Ansprüche (Ausgleichsanspruch, Investitionsersatz, Provisionen etc.) • (Datenschutz-)Rechtliche Umsetzung neuer Vertriebskonzepte Wettbewerbsrecht inkl. Marketing- und Werberecht: Das Kartellrecht soll gewährleisten, dass ein Wettbewerb besteht. Das Lauterkeitsrecht (UWG) soll dafür sorgen, dass der Wettbewerb fair abläuft. Ersparen Sie sich unnötigen Ärger und hohe Kosten durch eine vorausschauende Herangehensweise an diese Themen. Besonders relevant sind hier z.B.: • Geltendmachung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Klagen (UWG) • Kartellrechtliche Prüfung Ihrer Verträge und Geschäftsabläufe • Beratung bei der Erstellung von Marketingkonzepten und Werbekampagnen • Branchenspezifische Werbung (Ärzte, Heilberufe etc.) • Geltendmachung Ihrer Ansprüche bei unrechtmäßigen Werbeschaltungen durch Konkurrenten (Ambush-/Guerilla-Marketing etc.) Marken- und Urheberrecht sowie Persönlichkeitsschutz: Wir stehen Ihnen von der rechtlichen Auswahl der für Ihr Unternehmen passenden Marke über den Anmeldeprozess (WIPO, EUIPO, Österreichisches Patentamt) bis zur Abwehr und Geltendmachung von marken- und urheberrechtlichen Ansprüchen zur Seite. Bei Eingriffen in Ihre Persönlichkeitsrechte unterstützen wir Sie in der Verhinderung von weiteren Eingriffen und der (falls notwendig gerichtlichen) Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Dies umfasst z.B.: • Geltendmachung und Abwehr marken- und urheberrechtlicher Klagen • Beratung bzgl. der Auswahl der passenden Marke (national, international, Unionsmarke, Bildmarke, Wortmarke etc.) • Beratung und Unterstützung bei der Löschung von negativen Rezensionen • Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen bei kreditschädigenden Behauptungen (§ 1330 ABGB) oder sonstigen Eingriffen in Ihre Persönlichkeitsrechte (z.B. Verwendung Ihres Bildes) Datenschutzrecht: Ich bin zertifizierter Datenschutzbeauftragter (certified by Austrian Standards). Insbesondere im Zusammenhang mit den sonst bestehenden Spezialisierungen unterstützen wir sowohl Einzelunternehmer als auch eingesessene und grenzüberschreitend agierende KMU in der datenschutzkonformen Strukturierung ihrer Prozesse und Werbemaßnahmen sowie ihres Außenauftritts. Insbesondere folgende Themen sind davon umfasst: • Praxisorientierte Implementierung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in Ihrem Unternehmen • Datenschutzkonforme Strukturierung Ihres Vertriebskonzepts • Umsetzung Ihrer Werbekampagne entsprechend der datenschutzrechtlichen Vorgaben • Überprüfung und Erstellung von Auftragsverarbeiter-Verträgen • Datenschutzrechtliche Schulung Ihrer Mitarbeiter Zivilprozesse & Alternative Dispute Resolution (ADR): Bevor Sie sich auf einen gerichtlichen Streit einlassen, evaluieren wir mit Ihnen die Erfolgschancen und das Kostenrisiko. Ihnen zustehende Ansprüche werden, falls notwendig, gerichtlich geltend gemacht. Ihnen gegenüber geltend gemachte Ansprüche werden bestmöglich abgewehrt. Darunter fallen z.B: • Erstellung eines Risikoprofils im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung • Abklärung notwendiger prozessualer Vorfragen • Vertretung vor Gericht und Behörden • Exekution ausständiger Forderungen (Betreibungsmanagement) • Begleitung von Mediationsverfahren in Wirtschaftsangelegenheiten • Formulierung von Vergleichsvereinbarungen im Anschluss an ein Mediationsverfahren • Beratung hinsichtlich der Aufnahme von Schiedsvereinbarungen • Formulierung und Prüfung von Schiedsklauseln • Vertretung vor Schiedsgerichten im In- und Ausland
Franchising is complex and there are ways in which franchisors could easily find themselves in legal disputes by not being attentive enough. I spoke with "Lawyer Monthly" about how foreign investors are often unaware about good will indemnity and investment compensation, and common issues franchisors may fall into under Austrian regulations.
Hashtags sind ein oft genutztes Werkzeug im #Online-Marketing. Oft wird aber auf die rechtlichen Grenzen vergessen. Nicht alles, was den kreativen Köpfen so einfällt, ist aber auch legal.
Commercial agents and authorized dealers are a standard tool to expand a company’s business in other countries. Slovakian companies doing so in Austria are well advised to not only have their distribution agreements translated to German or English but also to have them adjusted to the Austrian laws.
Werbung soll Kunden dazu animieren, etwas zu kaufen. Was aber, wenn falsche Informationen die Kaufentscheidung beeinflussen? Dann drohen dem Verkäufer Klagen und Strafen.
Ein Optiker in Wien bezeichnete sich als „Dr Gutstein – Optometrist“. Darf ich als Kunde davon ausgehen, dass es sich hier um einen Doktor im medizinischen Bereich handelt? Oder muss der Optiker klarstellen, dass er kein „echter“ Doktor ist?
Die Expansion der Geschäftstätigkeit erfolgt oft durch Handelsvertreter und Vertragshändler. Die gut überlegte Formulierung der Verträge mit den Vertriebspartnern erspart dabei viel Ärger und Geld. Es gibt einen relativ weiten Spielraum für individuelle Regelungen. Einzelne gesetzliche Bestimmungen sind jedoch zwingend und sollten sowohl im Vertrag als auch bei den wirtschaftlichen Überlegungen mitberücksichtigt werden.
Unternehmen nutzen oftmals die mediale Aufmerksamkeit bei (Groß-)Events, um ihr Produkt oder ihre Dienstleistung kostengünstig zu präsentieren. Beim Ambush-Marketing ist die Grenze zwischen einer kosteneffizienten Werbekampagne und einem glatten Wettbewerbsverstoß oft schmal. Das Überschreiten der rechtlichen Schranken kann teuer werden
Fotos können insbesondere dann teuer werden, wenn der Auftraggeber mit dem Fotografen keine klare Vereinbarung trifft oder sich nicht daran hält. Dieser Erfahrung musste nun das Wiener Hotel Sofitel (Accor-Gruppe) machen. Weil die ursprünglich in Auftrag gegebenen Fotos außerhalb der Nutzungsvereinbarung verwendet wurden, soll laut Medienberichten ein Vergleichsbetrag im hohen 6-stelligen Bereich an den Fotografen bezahlt worden sein.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Unternehmen unterliegen Ärzte bei ihrer Werbung zahlreichen standesrechtlichen und gesetzlichen Beschränkungen. Besonders streng sind diese im Bereich der Werbung für Schönheitschirurgie und sonstige ästhetische Behandlungen. Lesen Sie in der Folge mehr darüber, was verboten und was erlaubt ist. Vermeiden Sie Schönheitsfehler in der Bewerbung Ihrer Praxis.
Der OGH sorgte in der Versicherungsbranche für Unruhe. Versicherungsmakler hätten ihre Kunden auch nach Vertragsabschluss nach dem Best-Risk-Management zu betreuten. Dazu gehöre auch, die Kunden über Änderungen in der Rechtsprechung und etwaige Anpassungserfordernisse bei den Versicherungen nachträglich hinzuweisen. Sie haften für die Unterlassung einer solchen Information.
Franchising
Die Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Thum war ausgezeichnet. Im Bereich "Franchise" scheint er einer der besten Anwälte Österreichs zu sein. Sollten wir Dr. Thums rechtsfreundliche Vertretung wieder brauchen, kommen wir garantiert auf ihn zurück.
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