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Am Freitag mittags wurde in der Kanzlei um einen Rückruf im Rahmen der kostenfreien Erstberatung wegen Entzug des Führerscheins ersucht. Dieser RR erfolgte am kommenden Montag und es wurden vom Herrn RA Naske meine Fragen dazu emphatisch und klar formuliert so beantwortet, dass ich nun die weitere behördliche Vorgangsweise verstanden habe und meine Sorgen sich hiezu wirklich minimiert haben.
Ich kann die Kanzlei RA Dr. Christoph Naske bedingungslos weiterempfehlen und danke für deren (honorarfreies) Engagement in Sachen Verkehrs-/Führerscheinrecht.
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